Jeder, der anlässlich eines Verkehrsunfalls einen Schaden davongetragen hat, ist auf jeden Fall gut beraten, wenn er mit der Geltendmachung seiner Schadensersatz-, Schmerzensgeld-, oder sonstige Ansprüche sofort einen versierten Rechtsanwalt einschaltet. Bei solchen Ansprüchen hat die für den Unfallverursacher bestehende Haftpflichtversicherung ohne Wenn und Aber stets die Ihnen durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes entstehenden Kosten zu tragen.
Sollte die Verursachungsfrage Ihnen auch noch so eindeutig erscheinen, lassen Sie sich bitte weder von Ihrer Reparaturwerkstatt, noch von Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung, noch von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers von der sofortigen Beauftragung eines versierten Rechtsanwaltes abbringen. Nur der versierte Rechtsanwalt kennt alle Facetten des Verkehrsunfall- und Schadensersatzrechtes und wird diese Kenntnisse für Sie einsetzen und optimale Ergebnisse für Sie erzielen, ohne dass Sie das etwas kostet.
Manche Reparaturwerkstätten meinen, ihren Kunden im Schadensfall die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung anbieten zu müssen. Abgesehen davon, dass eine solche Vorgehensweise eine rechtlich unzulässige Rechtsausübung darstellen kann, bringt Ihnen eine solche Verfahrensweise auch keinerlei Vorteile. Eine Reparaturwerkstatt soll von Ihrer Kompetenz her Fahrzeuge raparieren und keine Rechtsangelegenheiten klären. Ein Bäcker verkauft keine Schuhe, ein Rechtsanwalt verkauft und repariert keine Fahrzeuge!
Sollte die von Ihnen beauftragte Reparaturwerkstatt verständlicherweise sichergestellt wissen wollen, dass sie aufgewendete Reparaturkosten auch zeitnah bezahlt erhält, wird von Rechtsanwalt Stroop folgende Vorgehensweise empfohlen:
Für Rechtsanwalt Stroop ist es eine Selbstverständlichkeit,
So muss eine fachkundige und fundierte Geltendmachung Ihrer Ansprüche aussehen, ohne dass Sie das auch nur einen Cent kostet.
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